Frage- und Anmeldebögen zum Muttersprachlichen Unterricht des jugoslawischen Generalkonsulats in Hamburg, 1972 [Abschrift]

Frage- und Anmeldebögen zum Muttersprachlichen Unterricht des jugoslawischen Generalkonsulats in Hamburg, 1972 [Abschrift][1]

ANKETNI LIST

(Fragebogen)

za organizovanje dopunske nastave za decu jugoslovenskich drźavljana i angaźovanje odgovarajućeg broja nastavnika i profesora.

(Für Organisierung des Ergänzungsunterrichts in Muttersprache für Kinder der jugoslawischen Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland und die Angagierung der entsprechenden Anzahl von Lehrern).

  1. Taćan naziv i adresa śkole koju ućenik pohadja.
    (Die genaue Benennung und Anschrift der Schule, die der Schüler besucht).
    ____________________________________________________________________________
  2. Koji razred pohadja ućenik?
    (Welche Klasse besucht der Schüler)?
    ____________________________________________________________________________
  3. Prezime i ime ućenika
    (Zu- und Vorname des Schülers)
    ____________________________________________________________________________
  4. Dan, mesec i godina rodjenja ućenika
    (Geburtsdatum des Schülers)
    ____________________________________________________________________________
  5. Mesto rodjenja i republika
    (Geburtsort und Republik)
    ____________________________________________________________________________
  6. Narodnost – nacionalnost
    (Nationalität)
    ____________________________________________________________________________
  7. Maternij jezik (na pr. slovenaćki, makedonski, srpsko-hrvatski, hravatsko-srpski, madjarski, albanski i dr.)
    Muttersprache (z. B. slovenisch, macedonisch, serbo-kroatisch, kroatisch-serbisch, ungarisch, albanisch u. a.)
    ____________________________________________________________________________
  8. Stalne mesto boravka u SFR Jugoslaviji
    (Ständiger Wohnort in der SFR Jugoslawien)
    ____________________________________________________________________________
  9. Da li se slaźete da dete pohadja dopunsku nastavu (odgovorite sa “da” ili “ne”)
    (Sind Sie damit einverstanden, daß Ihr Kind den zusätzlichen Unterricht besucht (antworten Sie bitte mit „ja“ oder „nein“).
    ____________________________________________________________________________
  10. Prezime i ime roditelja i taćna adresa boravka u Saveznoj Republiki Nemaćkoj
    (Vor- und Zuname der Eltern und ihre genaue Anschrift in der Bundesrepublik Deutschland)
    ____________________________________________________________________________
  11. Primedbe:
    (Bemerkungen):
    ____________________________________________________________________________

Napomena: Anketni list ispuniti ćitko śtampanim slovima i vratiti śkolskim vlastima.

(Den Fragebogen in Druckschrift lesbar ausfüllen und der Schulbehörde zurückgeben).

Dopunska nastava će biti organizovana u nekoliko śkole u Hamburg-u, koje imaju povoljna saobraćajne veze, gde će se ućenici iz odgovarajućeg broja obliźnjih śkola okupljati na ćasove. (Der Ergänzungsunterricht wird in einigen verkehrsgünstig liegenden Schulen organisiert, in denen sich die Schüler aus den umliegenden Schulen zum Unterricht versammeln werden.

Datum: ____________   _______________
   (potpis roditelja)


[1] Quelle zum Essay: Stephanie Zloch, Migration, Multiethnizität und europäische Bildungspolitik. Der Muttersprachliche Unterricht für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Jugoslawien in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er-Jahren, in: Themenportal Europäische Geschichte, 2023, URL: <https://www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-135125>; Staatsarchiv Hamburg, 361–9, Abl. 1992/1–760; Die Autorin folgt in Ihrer Abschrift dem exakten Wortlaut der archivalischen Quelle; auch Rechtschreibfehler wurden übernommen.


Migration, Multiethnizität und europäische Bildungspolitik. Der Muttersprachliche Unterricht für Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten aus Jugoslawien in der Bundesrepublik Deutschland in den 1970er-Jahren[1]

Von Stephanie Zloch

Die 1970er-Jahre sind eine Phase der europäischen Zeit- und Migrationsgeschichte, die zugleich nah und vertraut als auch bereits recht fern erscheint. Die in diesem Essay näher vorzustellende Quelle, die Frage- und Anmeldebögen zum Muttersprachlichen Unterricht, den das jugoslawische Generalkonsulat in Hamburg anbot, bilden beides ab: Nah sind die Herausforderungen an Schule und Bildung durch immer wieder neue Migrationsprozesse auch im 21. Jahrhundert, ferner scheinen dagegen die konkreten Ideen, Lösungsansätze und Akteure in den damaligen europäischen Staaten und Gesellschaften. Der Blick auf Jugoslawien, das seit mehr als drei Jahrzehnten nicht mehr als eigener Staat existiert, leuchtet diese Diskrepanz besonders markant aus.

Im Vergleich zu anderen Ländern wie der Türkei oder Italien ist Jugoslawien bislang eher selten Gegenstand der migrationshistorischen Forschung zur Bundesrepublik Deutschland gewesen. Dabei lag die Zahl der Migrantinnen und Migranten 1971 bei fast 775.000 und ein Großteil davon lebte in Westdeutschland.[2] Der damalige deutsche Sprachgebrauch „Gastarbeiter“ traf in bemerkenswerter Übereinstimmung auf die offizielle jugoslawische Sichtweise eines „vorübergehenden Aufenthalts im Ausland“.[3] Die Betonung des Temporären und Exzeptionellen war folgerichtig, denn Jugoslawien gehörte zwar international zu den blockfreien Staaten, war aber als sozialistische Diktatur nicht an umstandslosen Grenzüberschreitungen interessiert. Vielmehr galt es, die jugoslawischen Bürgerinnen und Bürger im Ausland weiterhin an die sozialistische Heimat zu binden, insbesondere durch „Gastarbeitervereine“ („Jugo Clubs“) oder Sprachunterricht für Kinder und Jugendliche.[4]

Mit diesem Sprachunterricht, der in Darstellungen zur Geschichte Jugoslawiens häufig erwähnt, aber kaum näher erläutert wird, war ein sogenannter Muttersprachlicher Unterricht gemeint. Dieser war allerdings im Kontext der europäischen Arbeitsmigration auf der Grundlage bilateraler Anwerbeabkommen kein exklusives Anliegen Jugoslawiens, sondern etablierte sich als Angebot ebenso für Kinder und Jugendliche aus Griechenland, Italien, Spanien, Portugal oder der Türkei, die ihren Eltern in west- und nordeuropäische Staaten von hoher Wirtschaftskraft folgten.

In der Bundesrepublik Deutschland gab es unterschiedliche Ausprägungsformen des Muttersprachlichen Unterrichts. Während der Anfangsphase in den 1960er-Jahren dominierten von Migrantinnen und Migranten oder Seelsorge- und Wohlfahrtseinrichtungen organisierte Kurse, dann kam es zur Ausbildung von zwei Modellen: zum einen ein von den Regierungen der Entsendeländer unmittelbar verantworteter Konsulatsunterricht, so vor allem in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern, zum anderen zur Einrichtung von Muttersprachlichem Unterricht als regulärem Schulfach an deutschen Schulen und unter deutscher Schulaufsicht, so um 1970 in den Bundesländern Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.[5] Es ist leicht nachvollziehbar, dass diese unterschiedlichen Modelle und Ausprägungsformen jeweils unterschiedliche Interventionsmöglichkeiten für die Regierungen der Entsendeländer bereithielten.

Das Bundesland Hamburg hatte seit den 1960er-Jahren den Konsulatsunterricht zugelassen. Über dessen konkrete Organisation, Akzeptanz und Reichweite gibt die vorliegende Quelle, ein Konvolut von Frage- und Anmeldebögen, näheren Aufschluss. Darüber hinaus vermittelt sie einen mikrogeschichtlichen Eindruck von den Haltungen migrierter Familien zu Bildung und Zugehörigkeit. Damit stehen die Fragebögen für die Stimmen der Migrantinnen und Migranten, die in der Migrationsgeschichtsschreibung lange Zeit wenig präsent waren – im Gegensatz zum Reden über Migration.

Anfang 1972 legte das jugoslawische Generalkonsulat in Hamburg den Entwurf eines Frage- und Anmeldebogens vor. Der Anketni list bestand aus elf Rubriken, angefangen vom Namen und von der Klassenstufe der aktuell besuchten Hamburger Schule über Angaben zu Vor- und Nachnamen des Kindes, dessen Geburtsdatum, Geburtsort, Nationalität, Muttersprache und einem – vom Generalkonsulat offenbar vorausgesetzten – ständigen Wohnort in Jugoslawien bis hin zur entscheidenden Frage, ob die Teilnahme am Muttersprachlichen Unterricht gewünscht sei. Danach hatten die Eltern ihren Namen und ihre Anschrift in Hamburg anzugeben und konnten schließlich in einem Freifeld Bemerkungen anbringen.

Der Fragebogen war in serbokroatischer Sprache mit lateinischer Schrift sowie in deutscher Übersetzung gehalten. Bei den abgefragten Muttersprachen waren „slovenisch, macedonisch, serbo-kroatisch, kroatisch-serbisch, ungarisch, albanisch u. a.“ genannt. Dies verwies auf ein zweites migrationsrelevantes Spezifikum Jugoslawiens neben dem sozialistischen politischen System: die Multiethnizität im föderativen Staat. Diese war bereits zu Beginn der 1970er-Jahre in allen nach 1945 neu verabschiedeten und geänderten Verfassungen verankert, bevor die Verfassung von 1974 die stärkste Ausformung des jugoslawischen Föderalismus auf den Weg brachte. Jugoslawien bestand demnach aus sechs Republiken (Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro und Mazedonien) mit weitgehender sprach- und identitätspolitischer Selbstbestimmung, 1974 kamen das Kosovo und die Vojvodina als autonome Provinzen innerhalb Serbiens hinzu.[6] War die Multiethnizität Jugoslawiens damit verfassungsmäßig festgeschrieben und fand folgerichtig ihren unmittelbaren Niederschlag in den Frage- und Anmeldebögen des jugoslawischen Generalkonsulats in Hamburg, ist die migrationsgeschichtlich interessante Frage, inwieweit sich die Bundesrepublik Deutschland durch Zuwanderung selbst auch zu einem multiethnischen Staat wandelte, weniger leicht zu beantworten. Rechtlich verstand sich die Bundesrepublik nicht als multiethnischer Staat und in den frühen 1970er-Jahren zumindest auf offizieller politischer Ebene auch nicht als Einwanderungsland. Umso wichtiger ist eine alltagsgeschichtliche Perspektive auf gelebte Multiethnizität. Die Analyse der Frage- und Anmeldebögen bietet hier wichtige Anknüpfungspunkte, hat aber auch Limitierungen zu reflektieren: Die vom jugoslawischen Generalkonsulat adressierte Vielsprachigkeit konnte kaum praktische Konsequenzen haben, denn für den Muttersprachlichen Unterricht war in Hamburg lediglich ein Lehrer vorgesehen, der schwerlich alle aufgeführten Sprachen hätte abdecken können.

Nach der Entwurfsvorlage durch das jugoslawische Generalkonsulat lag der nächste Schritt bei der Hamburger Schulbehörde: Sie hatte die Berechtigung, die Frage- und Anmeldebögen in den Hamburger Schulen zu verteilen, einzusammeln und auch auszuwerten. Dabei legte sie fest, persönliche Angaben wie Namen, Geburtsdaten und Anschriften nicht an das Generalkonsulat weiterzuleiten, sondern nur die Anzahl der Schülerinnen und Schüler mit der jeweils gewünschten Muttersprache.[7] Die Arbeitsteilung zwischen Generalkonsulat und Schulbehörde resultierte aus einer spezifischen Auslegung des Konsulatsunterrichts in Hamburg: Die inhaltliche Gestaltung lag beim Generalkonsulat und dem von ihm ausgewählten Lehrer, während die Schulbehörde mit der Zuweisung von Unterrichtsräumen in Schulen und bei der Finanzierung des Lehrers unterstützte, aber auch auf den Schutz persönlicher Daten der regulär in deutschen Schulen angemeldeten Kinder und Jugendlichen achtete. Das jugoslawische Generalkonsulat konnte auf diese Weise Namen und Anschriften erst zu einem späteren Zeitpunkt, während des dann stattfindenden Muttersprachlichen Unterrichts, in Erfahrung bringen.

Die Auswertung der Hamburger Schulbehörde von Anfang Juni 1972 zeigte, dass in 74 Schulen insgesamt 283 Fragebögen an jene Schülerinnen und Schüler ausgehändigt worden waren, die aufgrund ihrer Anmeldedaten in der Schulakte von den jeweiligen Schul- oder Klassenleitungen mit einer Herkunft aus Jugoslawien assoziiert wurden. Der Rücklauf an die Schulbehörde umfasste 189 Bögen, also rund 67 Prozent. Von diesen Rückläufen sprachen sich 129 Eltern für einen Muttersprachlichen Unterricht aus, also 68 Prozent. Hochgerechnet auf alle Frage- und Anmeldebögen waren 46 Prozent der Eltern dafür.[8] Der Anspruch des jugoslawischen Staates, seine Staatsangehörigen im Ausland weiterhin an sich zu binden, wenn nicht gar zu kontrollieren, kollidierte demnach sowohl mit den bildungspolitischen Realitäten in der Bundesrepublik als auch mit der Agency der Migrantinnen und Migranten.

Die ausgefüllten Frage- und Anmeldebögen bieten genaueren Aufschluss über die individuellen Motive, warum Eltern ihre Kinder zum Muttersprachlichen Unterricht schickten – oder auch nicht. Zunächst ist die kleinere Gruppe der ablehnenden Rückmeldungen zu betrachten. Dazu zählt der Fragebogen zu einem 1961 in Hamburg geborenen Jungen mit der in deutscher Sprache angebrachten handschriftlichen Bemerkung der Eltern: „Igors Muttersprache ist deutsch“. Die Mutter des Jungen war wahrscheinlich Deutsche, und es war auch kein Wohnsitz in Jugoslawien angegeben. Allerdings war in der Rubrik Nationalität „staatenlos“ notiert.[9] Offenbar verstanden die Eltern Nationalität als Synonym zu Staatsangehörigkeit. Der gemeinsame Familienname deutet auf den Umstand hin, dass zum damaligen Zeitpunkt eine mit einem ausländischen Ehemann verheiratete deutsche Ehefrau einen minderen rechtlichen Status besaß, indem sie nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit an das Kind weitergeben konnte,[10] selbst wenn das bedeutete, dass der Ehemann den prekären Status der Staatenlosigkeit damit an seine Nachkommen weitergab. Ein anderes Motiv für die Ablehnung des Muttersprachlichen Unterrichts lag in einer bevorstehenden Rückkehr. So vermerkte der Fragebogen zu einem 1957 in Kroatien geborenen Jungen, dass er am 21.7.1972 nach Jugoslawien gehe.[11] Waren diese beiden Fälle mit vorwiegend individuell-familiären Motiven zu erklären, verhielt es sich bei einem 1964 im slowenischen Maribor geborenen Erstklässler anders: Die Eltern korrigierten auf dem Fragebogen nicht nur die vorgegebene territorial-administrative Bezeichnung „slovenácki“ in das ethnisch konnotierte „Slovenski“, sondern hinterließen auf die Frage, ob eine Teilnahme am Muttersprachlichen Unterricht gewünscht sei, ein deutliches „Ne!“ mit Ausrufezeichen.[12] Dies ließ sich als eine dezidiert nationale slowenische Position lesen, und in der Tat stand die Zeit um 1970 im Zeichen zunehmender nationalistischer Gegenbewegungen zur jugoslawischen Integrationsidee, und die Sprachenfrage gewann an Brisanz. Die sprachpolitische Übereinkunft, die führende Schriftsteller und Linguisten 1954 in Novi Sad geschlossen hatten, wonach Serbokroatisch bzw. Kroatoserbisch als eine Sprache in zwei Varianten zu sehen sei, wurde nun vor allem in Kroatien und Bosnien-Herzegowina in Frage gestellt, und Slowenien wachte schärfer als vorher über die Gleichberechtigung des Slowenischen.[13]

Allerdings war die in der historischen Forschung mit Blick auf den späteren Zerfall Jugoslawiens betonte zunehmende Dichotomie von Nationalismus und Integrationsidee zu Beginn der 1970er-Jahre nicht verfestigt. Vielmehr bot sich noch einiger Spielraum für multiple Zugehörigkeiten, wie jene Frage- und Anmeldebögen zeigten, die dem Muttersprachlichen Unterricht zustimmten.

Zunächst fällt auf, dass es bei einigen Fragebögen im Freifeld für Bemerkungen eine ausdrückliche Bekräftigung des Wunsches nach Muttersprachlichem Unterricht gab;[14] auch eine Familie, die sich als kroatisch definierte, führte an, mit dem Muttersprachlichen Unterricht in serbokroatischer Sprache „sehr einverstanden“ zu sein.[15] Am deutlichsten äußerten sich die Eltern eines 1965 im serbischen Pančevo geborenen Jungen, für den unter Nationalität „madjar – Jugosloven“ (Ungar – Jugoslawe) und als Muttersprache „madjarski“ (Ungarisch) angegeben war, doch die in serbokroatischer Sprache mit lateinischer Schrift schrieben: „Wir möchten dafür danken, dass Sie sich um unsere Schulkinder kümmern und wünschen Ihnen viel Erfolg. Mit freundlichen Grüßen“.[16]

Für die frühen 1970er-Jahre ist sicherlich richtig, dass der „Jugoslawismus stark angeschlagen“ war, nachdem jugoslawische „Doppelidentitäten“[17] noch in den 1960er-Jahren oft als unproblematisch betrachtet worden waren. Die Selbstbezeichnung „Jugoslawen“ war häufig an ethnisch gemischte Ehen geknüpft. Diese Konstellation hielt sich im Ausland weiterhin. So ist neben dem genannten ungarisch-jugoslawischen Jungen insbesondere auf binationale deutsch-jugoslawische Familien zu verweisen. Die Nationalität „jugoslawisch“ gab ein Frage- und Anmeldebogen für ein 1965 in Hamburg geborenes Mädchen an, das eine deutsche Mutter hatte und deren Muttersprache Deutsch war, für das die Eltern allerdings Interesse an einem serbokroatischen Muttersprachlichen Unterricht bekundeten.[18] Ähnlich verhielt es sich mit einem 1963 in Hamburg-Lurup geboren Mädchen, für das der Frage- und Anmeldebogen eine deutsche Mutter, aber keinen ständigen Wohnsitz in Jugoslawien vermerkte, während auch hier ein Muttersprachlicher Unterricht in Serbokroatisch gewünscht war.[19]

Neben diesen Stimmen, die der jugoslawischen Integrationsidee zugeneigt waren, sprachen sich allerdings auch solche Eltern für einen Muttersprachlichen Unterricht aus, die offenbar betont nationale Positionen vertraten. Sie konnten sich auf das breite Sprachenspektrum berufen, das das jugoslawische Generalkonsulat aufgeführt hatte, und erhofften offenbar Kurse in ihren jeweiligen Sprachen. Zu den wenigen in kyrillischer Schrift ausgefüllten Bögen gehört derjenige für einen 1961 in Tetovo geborenen Jungen, für den Makedonisch als Muttersprache angegeben war;[20] für einen 1965 im Banat geborenen Jungen waren sowohl Nationalität als auch Muttersprache mit „Ungarisch“ bezeichnet.[21] In einem Fall setzten Eltern aus Kroatien für ihre Tochter als Muttersprache sogar noch explizit „Kroatisch“[22] statt der im Anketni list genannten Variante Kroatoserbisch ein.

In den Frage- und Anmeldebögen fanden nicht nur Positionierungen zu Nationalismus und jugoslawischer Integrationsidee ihren Niederschlag, sondern auch zu religiöser Zugehörigkeit. Allgemein zeigte sich im jugoslawischen Staat nach 1945 ein beschleunigter Trend zu einer Säkularisierung im Sinne einer Entkirchlichung, der 1968 zu einem offiziellen statistischen Wert von 51 Prozent für „Nichtreligiöse“ führte.[23] Da die Frage- und Anmeldebögen keine entsprechende Rubrik aufwiesen, sind jene ausgefüllten Bögen von Interesse, die eine Religionszugehörigkeit explizit vermerkten. Dazu gehört etwa ein 1959 in Novi Sad geborenes Mädchen, das die Katholische Schule St. Elisabeth in Hamburg-Harvestehude besuchte und für das als Nationalität „katholisch“ und die Muttersprache Serbokroatisch verzeichnet war.[24] Ebenfalls war Serbokroatisch die Muttersprache zweier Schwestern, die 1958 und 1963 in Sarajevo geboren worden waren und als Nationalität „muslimisch“ angegeben hatten.[25] Letzteres stand allerdings im Einklang mit der offiziellen Sprach- und Identitätspolitik Jugoslawiens, das 1968 die Anerkennung der Muslime als sechste jugoslawische Nation vollzogen hatte.[26] Der Frage- und Anmeldebogen zu den beiden muslimischen Schwestern weist aber noch über die innerjugoslawische Ebene hinaus und wirft ein Schlaglicht auf die Geschichte von Migration und Multiethnizität im Europa der 1970er-Jahre. Muslime wurden hier noch nicht als das Andere europäischer Zivilisation adressiert, wie es nur knapp ein Jahrzehnt später immer häufiger zur Regel wurde.[27] Vielmehr fing der Muttersprachliche Unterricht des jugoslawischen Generalkonsulats diese Form religiöser und ethnischer Zugehörigkeit auf und integrierte sie damals noch auf eine selbstverständliche Weise.

Nach der Auswertung durch die Hamburger Schulbehörde begannen Ende Juni 1972 sehr rasch drei Kurse in serbokroatischer Sprache in Altona, Eimsbüttel und Wilhelmsburg.[28] Das muttersprachliche Unterrichtsangebot trug so zumindest für einen Teil der Kinder und Jugendlichen zu einer Stärkung von Sprachkenntnissen und identitätsstiftendem Wissen bei – doch bei der offiziellen bildungspolitischen Anerkennung zeigte sich weiterer Aushandlungsbedarf. Die heutige Forschung zu Migration und Bildung in Europa ist stark auf die gesellschaftliche Integration der zugewanderten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen konzentriert. Diese Zielperspektive war jedoch nicht immer so klar, und überhaupt veränderte sich der Integrationsbegriff in den vergangenen Jahrzehnten mehrfach und changierte von Vorstellungen einer weitgehenden Assimilation bis zur selbstbewussten Teilhabe.[29]

In jedem Fall stand der Muttersprachliche Unterricht in den 1970er-Jahren im Kontrast zu bildungspolitischen Maßnahmen, die auf die Anforderungen der Aufnahmegesellschaft gerichtet waren: zu Förderkursen in Deutsch, zu internationalen Vorbereitungsklassen oder zur Hausaufgabenhilfe. Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (Kultusministerkonferenz, KMK) brachte diese unterschiedlichen Anliegen als bildungspolitische „Doppelaufgabe“ zusammen und präsentierte dies so auch auf europäischer Ebene, bei Expertentreffen und einer Ad-hoc-Konferenz der europäischen Erziehungsminister in den Jahren 1972 bis 1974.[30]

Was als Lösung des Dilemmas zwischen einer weit verstandenen Integration durch Bildung einerseits und der Aufrechterhaltung einer Rückkehrperspektive andererseits gedacht war, zog Kritik von vielen Seiten auf sich, die von Forderungen nach einem Mehr an Integration bis zu Warnungen vor einer drohenden „Germanisierung“ der ausländischen Kinder und Jugendlichen reichte.[31] Die Regierungen und diplomatischen Vertretungen der Entsendeländer nahmen eine deutlich aktivere Rolle ein, als dies in der heutigen migrationspolitischen Debatte erinnert wird. Griechenland, die Türkei, Italien oder Jugoslawien stimmten darin überein, den Muttersprachlichen Unterricht weiterzuführen, damit die Kinder und Jugendlichen bei einer Rückkehr in das Schulsystem des jeweiligen Herkunftslandes ohne größere Schwierigkeiten Anschluss fänden. Diese Rückkehrperspektive wurde in der internationalen Diplomatie auch noch aufrechterhalten, als sich bereits ein längeres Verweilen oder sogar eine dauerhafte Ansiedlung der betroffenen Familien in der Bundesrepublik abzeichnete.

Allerdings zeigten sich Unterschiede in der Intensität, mit der der Muttersprachliche Unterricht unterstützt und integrationsfördernde Maßnahmen in die bundesrepublikanische Aufnahmegesellschaft akzeptiert wurden. Wie bereits anhand der Hamburger Frage- und Anmeldebögen zu erkennen war, positionierten sich die in Deutschland lebenden Migrantinnen und Migranten aus Jugoslawien recht unterschiedlich.

Bundesweit hatten sowohl die jugoslawische Diplomatie als auch jugoslawische Eltern den Besuch von Realschule und Gymnasium deutlich häufiger im Blick als andere Migrantinnen und Migranten.[32] Gleichzeitig sprach für eine Weiterführung des Muttersprachlichen Unterrichts aus jugoslawischer Perspektive, dass viele Migrantinnen und Migranten transnationale familiäre Kontakte und Bindungen in die Heimat beibehielten und dorthin nicht nur regelmäßige Reisen unternahmen, sondern auch den Bau von Eigenheimen vorantrieben.[33] Vor diesem Hintergrund besaß die Frage des jugoslawischen Generalkonsulats in Hamburg nach einem ständigen Wohnort in Jugoslawien durchaus Plausibilität.

In den 1970er-Jahren wuchs die Sorge vor einer anhaltenden Abwanderung aus Jugoslawien. So sahen die diplomatischen Vertretungen Jugoslawiens insbesondere den Familiennachzug als Gefahr für eine „Germanisierung“ der nach Deutschland gezogenen Kinder und Jugendlichen und kritisierten die deutsche Kindergeld-Regelung seit 1975 als „Pull“-Faktor.[34] Ab Mitte der 1970er-Jahre warb die jugoslawische Regierung verstärkt für eine Rückkehr und konnte dies auch auf europäischer Ebene geltend machen, indem sie für ihre nationale Remigrationsstrategie Finanzhilfen von EG und OECD erlangte.[35]

Integration, Rückkehrförderung und Muttersprachlicher Unterricht standen in einem Kontext, der in der Migrationsforschung bislang noch kaum behandelt worden ist: der europäischen Bildungspolitik mit ihren Ideen und Verhandlungen zur Anerkennung von Schullaufbahnen, -zeugnissen und -abschlüssen. Dabei zeigte sich der Zusammenhang von Migration und Bildung auf europäischer Ebene durchaus konfliktträchtig: Während sich in der Bundesrepublik und in anderen westeuropäischen Zielländern der Arbeitsmigration das bildungspolitische Augenmerk im Verlauf der 1970er-Jahre zunehmend, wenn auch nicht gradlinig, auf eine nach damaligen Maßstäben gefasste Integration ausländischer Kinder und Jugendlicher in das Schul- und Ausbildungssystem richtete, erkannten die meisten Entsendeländer die im Ausland erworbenen Schulabschlüsse vorerst nicht an. Jugoslawien sollte sich hier als Vorreiter erweisen.

In den 1970er-Jahren kam es zu mehrjährigen Verhandlungen Jugoslawiens mit der Bundesrepublik, um Zeugnisse und Abschlüsse wechselseitig anzuerkennen und damit Äquivalenzen herzustellen, wie es im bildungspolitischen Diskurs hieß. Der südosteuropäische Staat konnte diese Verhandlungen selbstbewusst führen: Hatte die landesweite Analphabetismusrate zum Ende des Zweiten Weltkriegs noch bei 50 Prozent gelegen, war sie zu Beginn der 1960er-Jahre schon unter 20 Prozent gesunken; gab es 1945 erst drei Universitäten und zwei Hochschulen, waren es Mitte der 1970er-Jahre bereits 158 tertiäre Bildungseinrichtungen, so dass Jugoslawien zu diesem Zeitpunkt mehr Studierende pro Kopf zählte als andere europäische Staaten mit Ausnahme Schwedens, der Niederlande und der Sowjetunion.[36]

Formaler Ausgangspunkt für die Gespräche war das deutsch-jugoslawische Abkommen über kulturelle und wissenschaftliche Zusammenarbeit vom Juli 1969. Im Juni 1973 war eine Gemischte Kommission „zum Studium des Problems der Kinder jugoslawischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland“ eingerichtet worden. Parallel zur Arbeit dieser Gemischten Kommission liefen die Verhandlungen über Äquivalenzen. Das deutsche Auswärtige Amt beschloss „in Anbetracht der politischen Bedeutung“ den vormaligen deutschen Botschafter in der Türkei, Rudolf Thierfelder, zum Leiter der Delegation zu ernennen. Die Gespräche kamen letztlich zur Empfehlung, eine bilaterale Vereinbarung auf der Grundlage von drei Europäischen Konventionen zu treffen. Dies waren die Europäischen Übereinkommen zur Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse (1953) und der Studienzeiten (1956) und das über die akademische Anerkennung von akademischen Graden und Hochschulzeugnissen (1959). Diese europäische Lösung war für beide Seiten annehmbar.[37] Die Äquivalenzverhandlungen orientierten sich zwar an den Zeugnissen und Abschlüssen der deutschen Regelschule, doch für Schule, Studium oder Berufsausbildung in Jugoslawien war die Aufrechterhaltung von Sprachwissen nötig, und dies gab dem Muttersprachlichen Unterricht seine Berechtigung.

Dass die deutsch-jugoslawische Auseinandersetzung über Bildungspolitik auf das Feld europäischer Regelungen gelenkt werden konnte, sprach insgesamt für eine steigende Bedeutung inter- und transnationaler Verflechtungen zwischen dem westlichen und dem östlichen Europa in den 1970er-Jahren. Der KSZE-Prozess, an dem Jugoslawien seit dessen Beginn 1973 beteiligt war, stand paradigmatisch für diese Entwicklung. Zugleich hat die zeithistorische Forschung die Take-off-Phase für die jüngste sogenannte Globalisierungswelle in den 1970er-Jahren verortet.[38] Einer der jüngsten Zweige der Forschungsdiskussion zur Globalisierung befasst sich nun mit der Frage, inwieweit es Momente einer spezifisch sozialistischen Transnationalisierung und Globalisierung gab. Die tschechisch-amerikanische Soziologin Alena Alamgir hat mehrere Merkmale für Mobilität im Sozialismus definiert: Demnach handelte es sich großenteils um kollektive statt individuelle Migration mit dem Ziel, den Staatsaufbau oder die wirtschaftliche Entwicklung im Entsendeland zu fördern; die Migration ist dadurch zeitlich beschränkt und staatlich organisiert.[39]

Für die Arbeitsmigration aus Jugoslawien und deren Auswirkungen in der Bildungspolitik ist allerdings zu diskutieren, ob die unzweifelhaft vorhandenen transnationalen Verflechtungen stärker auf Gemeinsamkeiten mit sozialistischen Staaten oder aber mit Entsendeländern der Arbeitsmigration wie Italien, Griechenland und der Türkei beruhten. In der Gegenüberstellung von kollektiver und individueller Migration verweisen Brigitte Le Normand, Marie-Janine Calic und Christopher A. Molnar übereinstimmend auf den Wandel in der jugoslawischen Haltung gegenüber Migration in den 1960er-Jahren, die durch Liberalisierung des Grenzregimes, Depolitisierung der Emigration und Selbstorganisation der Migrantinnen und Migranten gekennzeichnet war. So war das Reisen in den Westen ohne Visum möglich, und schon vor dem offiziellen Anwerbeabkommen von 1968 konnten jugoslawische Staatsangehörige, etwa über Werkverträge, in die Bundesrepublik kommen.[40] In den Hamburger Frage- und Anmeldebögen war diese individuelle Mobilität an den binationalen Ehen und den bereits in der Bundesrepublik geborenen Kindern ablesbar. Mit Blick auf das Konzept einer sozialistischen Globalisierung war der jugoslawische Fall zweifellos exzeptionell.

Für das Merkmal der zeitlichen Beschränkung der Migration ließ sich die Unterstützung für eine Rückkehr der Arbeitsmigrantinnen und Arbeitsmigranten ins Feld führen, doch gesellte sich Jugoslawien damit an die Seite anderer südeuropäischer Entsendeländer: So kehrten seit den frühen 1970er-Jahren vor allem spanische und portugiesische Arbeitsmigrantinnen und -migranten zurück, begünstigt durch die demokratischen Umbrüche in ihren Herkunftsländern, während die griechische Regierung zwar öffentlichkeitswirksam auf eine Rückkehroption ihrer Staatsangehörigen pochte, sich deren Umsetzung aber eher zögerlich gestaltete und bis weit in die 1980er- und 1990er-Jahre hinein zog. Wichtiger Baustein der Remigrationsstrategie war in jedem Fall der Muttersprachliche Unterricht, doch waren auch hier andere Entsendeländer sehr viel stärker engagiert: seit den Anfängen in den 1960er-Jahren vor allem Italien und Griechenland, später auch die Türkei. Jugoslawien befand sich mit seinem Kursangebot zusammen mit demjenigen Portugals und Spaniens am anderen Rand des Spektrums.[41]

Für eine staatliche Organisation von Mobilität stand beispielhaft das im Muttersprachlichen Unterricht zu vermittelnde Wissen, für das den Lehrkräften direkt aus Jugoslawien gelieferte Schulbücher zur Verfügung standen. Diese Schulbücher zogen in der Bundesrepublik häufig Kritik auf sich, da „deren Inhalt nicht immer mit den Normen des Grundgesetzes übereinstimmt“, wie die KMK befand.[42] Allerdings betraf diese Kritik sowohl jugoslawische als auch griechische und türkische Schulbücher, die „nicht frei von kommunistischen bzw. nationalistischen Tendenzen seien“.[43]

Auch wenn sich in dieser Kritik „kommunistischer Tendenzen“ fortwirkende ideologische Auseinandersetzungen zwischen West- und Osteuropa zeigten, überschritt Jugoslawien über den KSZE-Prozess hinaus an mehreren Stellen die europäische Teilungslinie. Im Bereich der Bildungspolitik wichtig waren die Institutionalisierungsversuche in Gestalt der Europäischen Erziehungsministerkonferenz, die erstmals 1959 in Den Haag tagte.[44] Von den größten Entsendeländern der Arbeitsmigration waren bis Mitte der 1970er-Jahre nur Italien, Griechenland, Spanien und die Türkei dabei. Allerdings war Jugoslawien 1971 zu einer Ad-hoc-Konferenz eingeladen, die sich mit Fragen von Migration und Bildung befasste.[45] Funktional und sektoral nahm Jugoslawien damit im Bereich der Migrationspolitik an westeuropäischen institutionellen Prozessen teil.

In das überwiegend west- und südeuropäische transnationale Geflecht wob sich Jugoslawien zudem über die Gemischten Kommissionen ein. Diese Gremien hatte es in einer ersten Auflage bereits in den 1950er-Jahren gegeben, als die in der historischen Forschung nahezu unbeachteten bilateralen Kulturabkommen wichtige Bausteine des europäischen Einigungsprozesses darstellten. In den 1970er-Jahren erfuhren sie vor dem Hintergrund der Arbeitsmigration und ihrer bildungs- und gesellschaftspolitischen Auswirkungen eine Renaissance: Seit 1976 gab es eine deutsch-griechische, seit 1977 eine deutsch-türkische und seit 1978 eine neu belebte deutsch-italienische Kommission. Die deutsch-jugoslawische Kommission, die seit 1973 bestand, war die aktivste und veranstaltete bis zu Beginn der 1980er-Jahre sieben Tagungen.[46] Ein solches regelmäßiges bildungspolitisches Zusammentreffen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und einem sozialistischen Staat gab es nur noch mit der deutsch-polnischen Schulbuchkommission, die seit 1972 bestand, aber inhaltlich nicht auf aktuelle Fragen von Migration einging.

Das jüngst in der Forschungsdiskussion lancierte Konzept einer spezifisch sozialistischen Globalisierung beachtet vor allem die Verflechtungen der sozialistischen Staaten mit dem Globalen Süden. Jugoslawien interagierte in den 1970er-Jahren aber nicht nur mit der damals sogenannten Zweiten und Dritten Welt, sondern durch die Arbeitsmigration auch mit dem (west-)europäischen Integrationsprozess. Diese historische Perspektive erscheint heute keineswegs selbstverständlich angesichts des gewaltsamen Staatszerfalls in den frühen 1990er-Jahren und der anhaltenden außenpolitischen Orientierungssuche der meisten Nachfolgestaaten Jugoslawiens.



[1] Essay zur Quelle: Frage- und Anmeldebögen zum Muttersprachlichen Unterricht des jugoslawischen Generalkonsulats in Hamburg, 1972 [Abschrift], in: Themenportal Europäische Geschichte, 2023, URL: <https://www.europa.clio-online.de/quelle/id/q63-79254>.

[2] Marie-Janine Calic, Geschichte Jugoslawiens im 20. Jahrhundert, 2. durchges. Aufl., München 2014 (1. Aufl. 2010), S. 213; ähnliche Zahlen bei Petar Dragišić, Ein Volk unterwegs. Migranten aus Serbien 1971–2002, in: Themenportal Europäische Geschichte, URL: <https://www.europa.clio-online.de/essay/id/fdae-1524> (6.6.2023); Christopher A. Molnar, On the Move and Putting Down Roots. Transnationalism and Integration among Yugoslav Guest Workers in West Germany, in: Jason Philip Coy / Jared Poley / Alexander Schunka (Hrsg.), Migrations in the German lands, 1500–2000, New York 2016, S. 191–208, hier S. 194; Brigitte Le Normand, Yugoslavia, in: Anna Mazurkiewicz (Hrsg.), East Central European Migrations During the Cold War. A Handbook, Berlin 2019, S. 368–395, hier S. 382.

[3] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 212; Le Normand, Yugoslavia, S. 381.

[4] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 213; Molnar, On the Move, S. 194, S. 196; Le Normand, Yugoslavia, S. 384.

[5] BArch Koblenz, B 304, 2057, KMK, 149. SchA am 21./22.10.1971 in Hattenheim, TOP 2a. Die Entscheidungen für eines der Modelle oder für ein pragmatisches Nebeneinander beider Modelle sollten sich in den kommenden Jahrzehnten in den einzelnen Bundesländern mehrfach ändern. In diesem Essay ist der Stand der frühen 1970er-Jahre für die Quellenanalyse maßgeblich.

[6] Ausführlich hierzu Monika Beckmann-Petey, Der jugoslawische Föderalismus, München/Wien 1990.

[7] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Schulbehörde Hamburg, Vermerk, 22.3.1972.

[8] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Schulbehörde Hamburg, Auswertung zum Muttersprachlichen Unterricht, Jugoslawien, 2.6.1972.

[9] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Igor M., 12.5.1972.

[10] Lauren Stokes, Fear of the Family. Guest Workers and Family Migration in the Federal Republic of Germany, Oxford 2022, S. 34. Zwar war bereits 1953 der Passus aus dem Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 aufgehoben, wonach eine deutsche Frau durch Heirat mit einem ausländischen Staatsangehörigen ihre deutsche Staatsangehörigkeit verlor, doch die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit von mütterlicher Seite war erst ab 1975 möglich; dazu Christoph Lorke, Deutsch-ausländische Ehen in der Bundesrepublik – Zwischen Grenzen und Paragraphen, Ablehnung und Anerkennung, in: Deutschland Archiv, 20.10.2021, URL: (14.7.2023); Gesetz zur Änderung des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes vom 20. Dezember 1974, in: Bundesgesetzblatt 1974, Teil I, Nr. 143, S. 3714–3715.

[11] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Božo B., 11.5.1972.

[12] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Oliver S., 4.5.1972.

[13] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 237–240, S. 248f.

[14] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Zlatko und Miljenka P., 9.5.1972.

[15] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Vesna G., 7.5.1972.

[16] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Mihalj R., 4.5.1972.

[17] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 215.

[18] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Zorica S., 16.5.1972.

[19] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Anja S., 11.5.1972.

[20] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Zoran N., 4.5.1972.

[21] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Ervin N., 19.5.1972.

[22] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Vesna Č., 7.5.1972.

[23] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 216.

[24] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Katica Š., 4.5.1972.

[25] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Anketni list Mevludia und Senka K., 4.5.1972.

[26] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 241.

[27] Tara Zahra, Migration, Mobility, and the Making of a Global Europe, in: Contemporary European History 31 (2022), S. 142–154, hier S. 148.

[28] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1992/1–760, Schulbehörde Hamburg, Elternbrief, 13.6.1972.

[29] Aladin El-Mafaalani, Integration, in: Inken Bartels / Isabella Löhr / Christiane Reinecke / Philipp Schäfer / Laura Stielike (Hrsg.), Inventar der Migrationsbegriffe, 19.4.2023, URL: <https://www.migrationsbegriffe.de/integration> (14.7.2023).

[30] Stephanie Zloch, Das Wissen der Einwanderungsgesellschaft. Migration und Bildung in Deutschland 1945–2000, Göttingen 2023, S. 423–425.

[31] Zloch, Wissen der Einwanderungsgesellschaft, S. 336–419.

[32] BArch Koblenz, B 304, 3276-1, Der Schulbesuch ausländischer Schüler in der Bundesrepublik Deutschland 1965/66–1969/70.

[33] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 213; Molnar, On the Move, S. 197f.; Le Normand, Yugoslavia, S. 383.

[34] Lauren Stokes, „An Invasion of Guest Worker Children“. Welfare Reform and the Stigmatisation of Family Migration in West Germany, in: Contemporary European History 28 (2019), S. 372–389, hier S. 379, S. 383f.

[35] Marie-Janine Calic, Südosteuropa. Weltgeschichte einer Region, München 2016, S. 53f.

[36] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 221.

[37] Ausführlicher Zloch, Wissen der Einwanderungsgesellschaft, S. 429–432.

[38] Andreas Wirsching, „Kaiser ohne Kleider”? Der Nationalstaat und die Globalisierung, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte 68 (2020), S. 659–685.

[39] Alena Alamgir, Mobility: Education and Labour, in: James Mark / Paul Betts (Hrsg.), Socialism goes Global. The Soviet Union and Eastern Europe in the Age of Decolonization, Oxford 2022, S. 290–317, hier S. 297f.

[40] Calic, Geschichte Jugoslawiens, S. 212; Molnar, On the Move, S. 193; Le Normand, Yugoslavia, S. 370.

[41] Zloch, Wissen der Einwanderungsgesellschaft. S. 312–322, S. 377.

[42] BArch Koblenz, B 304, 7778, KMK, AG Unterricht für ausländ. Schüler, 6. Sitzung am 21./22.5.1979 in Hamburg, TOP 2.

[43] BArch Koblenz, B 304, 7778, KMK, AG Unterricht für ausländ. Schüler, 5. Sitzung am 6.2.1979 in Bonn, TOP 4.

[44] Joachim Hölzl, Die Europäische Erziehungsministerkonferenz 1959–1994. Eine bildungstheoretische und bildungspolitikgeschichtliche Studie, St. Augustin 1997, S. 177–181.

[45] BArch Koblenz, B 304, 2420-1, Standing Conference of European Ministers of Education, Plenary Meeting, Strasbourg, 3./4.11.1971.

[46] StA Hamburg, 361-9, Abl. 1993/1–Az. 312-25.03 V, KMK, 68. Amtschef-Konferenz, 14.11.1980, TOP 20.



Literaturhinweise:

  • Alena Alamgir, Mobility: Education and Labour, in: James Mark / Paul Betts (Hrsg.), Socialism goes Global. The Soviet Union and Eastern Europe in the Age of Decolonization, Oxford 2022, S. 290–317.
  • Marie-Janine Calic, Geschichte Jugoslawiens im 20. Jahrhundert, 2. durchges. Aufl., München 2014 (1. Aufl. 2010).
  • Brigitte Le Normand, Yugoslavia, in: Anna Mazurkiewicz (Hrsg.), East Central European Migrations During the Cold War. A Handbook, Berlin 2019, S. 368–395.
  • Christopher A. Molnar, On the Move and Putting Down Roots. Transnationalism and Integration among Yugoslav Guest Workers in West Germany, in: Jason Philip Coy / Jared Poley / Alexander Schunka (Hrsg.), Migrations in the German lands, 1500–2000, New York 2016, S. 191–208.
  • Stephanie Zloch, Das Wissen der Einwanderungsgesellschaft. Migration und Bildung in Deutschland 1945–2000, Göttingen 2023.